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    Vorteile
Mediation
 
    Welche Vorteile bietet die Mediation?

Die in der Mediation praktizierte Vorgehensweise „weg von Positionen, hin zu Interessen, Bedürfnissen” hat
folgenden Vorteil:

Auf der Basis von Positionen gibt es häufig nur zwei Möglichkeiten: Um bei dem vorgenannten Beispiel zu
bleiben, „Das Patent wird verletzt” oder „Das Patent wird nicht verletzt”. Nur diese Frage wird im Rahmen eines
Rechtsstreits vor den Zivilgerichten geklärt. Bei Berücksichtigung von Interessen und Bedürfnissen erweitern
sich die Lösungsmöglichkeiten zur Beilegung des Konfliktes beträchtlich, da die Interessen der Parteien in
aller Regel vielfältig sind und Interessen und Bedürfnisse nicht nur auf eine Weise befriedigt werden können.
Diese Vorgehensweise dürfte der tiefere Grund dafür sein, dass Mediationsverfahren mit einer durchschnittlichen
Erfolgsquote zwischen etwa 70 und 80% beendet werden können.

In dieser Phase ist zu beachten, dass die Interessen und Bedürfnisse der Medianten keinesfalls nur auf
wirtschaftlichem Gebiet liegen. Wer erlebt hat, welch destruktive Auswirkungen auf das zwischenmenschliche
Miteinander mangelnde Anerkennung und Wertschätzung zwischen Menschen hervorrufen können, der kann
ermessen, welch „effizientes” Instrument die Mediation für Vermittlung, Ausgleich und Versöhnung darstellt,
sofern die menschlichen Bedürfnisse hinreichend Beachtung finden.

Die Erfahrung zeigt, dass sich mittels Mediation auch komplexere Verfahren in einigen Tagen zu einem
erfolgreichen Abschluss führen lassen. In der Wirtschaftsmediation wird eher selten in mehreren Sitzungen
verhandelt. So entsteht nicht nur gelegentlich eine besondere Verhandlungsdynamik, mit welcher sich die
Gunst der Stunde zur Lösung des Konfliktes nutzen lässt.

Die Mediation hat daher im Vergleich zu gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren auch hinsichtlich
der Dauer und der Kosten des Verfahrens beträchtliche Vorteile. Ein Vergleich der direkten Verfahrenskosten
eines Mediationsverfahrens mit denjenigen eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens zeigt bei Streitwerten
oberhalb von € 5.000,- für das Mediationsverfahren deutliche Vorteile. Die Kosten der Medaition liegen vor
allem bei höheren Streitwerten, wie sie im Gewerblichen Rechtsschutz wohl regelmäßig auftreten, bei rund
einem Drittel der Kosten für Schieds- und Gerichtsverfahren. Sofern die Mediation auf Seiten der Konflikt-
parteien ohne Patent- oder Rechtsanwälte durchgeführt wird, verringern sich die Kosten der Mediation weiter.
Im Gewerblichen Rechtsschutz ist ferner zu berücksichtigen, dass sich derjenige, welcher aus einem Patent
oder Gebrauchsmuster angegriffen wird, üblicherweise durch eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht
oder durch einen Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt verteidigt. Bei Einrechnung dieser
Kosten der Verteidigung fällt der Vorteil für das Mediationsverfahren noch deutlicher aus.

Es ist ferner zu berücksichtigen, dass schiedsgerichtliche und gerichtliche Verfahren nicht nur Gerichts- und
Anwaltskosten verursachen, sondern auch Teile des Unternehmens von ihren eigentlichen Aufgaben ablenken
und dadurch Kapazität binden. Auch insofern ergibt sich für die Mediation ein weiterer Effizienzvorteil.

Vorstehende Ausführungen haben gezeigt, dass eine Streitbeilegung mittels Mediation auf nüchternem
ökonomischem Kalkül beruht, welches die zahlreichen Vorteile der Mediation erkannt hat und diese in vielen
Fällen der täglichen Praxis als eines der effizientesten Streitbeilegungsverfahren einsetzt.
     
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