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    Berufsbild
der deutschen Patentanwälte
 
    Deutsche Patentanwälte haben eine technische oder naturwissenschaftliche Hochschulausbildung und eine
zusätzliche, fast dreijährige rechtlich geprägte Ausbildung nach den Bestimmungen einer deutschen
Patentanwaltsausbildungsordnung. Den Abschluss der Ausbildung bildet eine jeweils juristische Prüfung nach
einer deutschen und europäischen Prüfungsordnung.

• Sie sind in aller Regel national und international tätig und verfügen über ein internationales Kooperations-
netzwerk mit ausländischen Patent- und Rechtsanwälten und Mandanten.

• Sie beraten und vertreten insbesondere im Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Topografieschutz-,
Sortenschutz-, Marken- und Arbeitnehmererfinderrecht sowie in Lizenzvertragsangelegenheiten und in Streit-
verfahren auf diesen Rechtsgebieten vor ordentlichen Gerichten und dem Bundespatentgericht.

• Sie befassen sich mit technischen und rechtlichen Sachverhalten und verfügen über Erfahrungen im
konfrontativen und kooperativen Verhandeln.
     
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