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    Ablauf
Mediation
 
    Wie läuft eine Mediation ab?

Im Vorgespräch verdeutlicht der Mediator den Medianten Sinn und Zweck sowie das Ziel der Mediation.
Es dient ferner dazu, die Rahmenbedingungen und Regeln sowie die Rechte und Pflichten der Parteien
festzulegen und die Mediationsvereinbarung zur Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien und den
Mediatorvertrag zur Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien und dem Mediator zu unterzeichnen.

Während der Eröffnung der Mediation erläutert der Mediator zunächst die Verfahrensgrundsätze, die Rolle bzw.
die Aufgaben des Mediators sowie den Verfahrensablauf der Mediation und verständigt sich mit den Parteien
auf die Gesprächsregeln für das Mediationsverfahren.

Dann stellen die Medianten ihren Standpunkt der Konfliktgeschichte dar. Sach- und gegebenenfalls Rechtslage
werden eingehend erörtert. Es geht darum, alle relevanten Themen des Konfliktes zu erfassen und die Störungen
zwischen den Medianten auf der Beziehungs- und auf der Sachebene aufzudecken. Die erarbeiteten Themen,
welche dem Konflikt zugrunde liegen, manifestieren sich üblicherweise in bestimmten Positionen der Medianten,
wie „die Ausführungsform der anderen Partei verletzt unser Patent” oder „es liegt keine Verletzung des Patentes vor”.

Im nächsten Schritt geht es darum, von den vorgenannten Positionen der Medianten zu deren gemeinsamen
sowie gegensätzlichen Interessen zu gelangen und damit den Blick nicht ausschließlich in die Vergangenheit
sondern möglichst in die Zukunft zu richten. Dazu hat der Mediator auch die Möglichkeit von Einzelgesprächen
mit den Medianten.

In der Phase der Lösungsoptionen tragen die Medianten so viele kreative Ideen wie möglich zur Beilegung des
Konfliktes zusammen. Das Potenzial der Parteien ist so weit wie möglich auszuschöpfen, um einen „Mehrwert” zu
entdecken, welcher den Parteien zugute kommen kann. Dabei ist zu überlegen, mit welchen Lösungsoptionen
sich für die Parteien der größte Wert schöpfen lässt und wie die einzelnen Optionen unter Berücksichtigung von
Fairness-Gesichtspunkten zu beurteilen sind.

Schließlich geht es darum, aus den realisierbaren Einigungsoptionen eine in der täglichen Praxis umsetzbare
und rechtlich durchsetzbare gemeinsame Abschlussvereinbarung aufzusetzen und zu unterzeichnen.
Die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien, mit denen der Konflikt nachhaltig und damit auf Dauer beigelegt
werden kann, sind so konkret und so umfassend wie möglich festzuhalten.
     
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